Ausfertigung

Ausfertigung

* * *

Aus|fer|ti|gung 〈f. 20; Amtsdt.〉 Ausstellung, Abfassung, Herstellung (eines amtl. Schriftstücks) ● in doppelter \Ausfertigung mit Kopie

* * *

Aus|fer|ti|gung, die; -, -en:
a) das Ausfertigen;
b) ausgefertigtes Schriftstück o. Ä.:
ein Lebenslauf in vier -en (in vier Exemplaren, vierfach ausgefertigt);
c) (Rechtsspr.) als Ersatz der Urschrift in gesetzlich vorgeschriebener Form gefertigte Abschrift eines amtlichen Schriftstücks (z. B. Urteil, notarielle Urkunde):
die A. hat die Kraft des Originals;
d) durch Unterschrift vorgenommene Beurkundung eines Gesetzestextes vor dessen Verkündung.

* * *

Ausfertigung,
 
im Zivilrecht die Abschrift der Urschrift einer öffentlichen Urkunde, die mit dem Ausfertigungsvermerk (»Für die Übereinstimmung mit der Urschrift« mit Ort, Datum der Erteilung, Unterschrift, Dienstsiegel) versehen und dazu bestimmt ist, die Urkunde im Rechtsverkehr zu vertreten. Von der Ausfertigung zu unterscheiden ist die bloße (einfache oder beglaubigte) Abschrift einer Urkunde. Die Ausfertigung wird in der Regel von der die Urschrift verwahrenden Stelle erteilt (vergleiche §§ 47 ff. Beurkundungsgesetz).
 
Im Staatsrecht ist die Ausfertigung eines Gesetzes (Promulgation), die durch Unterschrift vorgenommene Beurkundung der Echtheit des zur Verkündung bestimmten Gesetzestextes, zugleich die Feststellung, dass das ausgefertigte Gesetz ordnungsgemäß, d. h. in den von der Verfassung vorgeschriebenen Formen und unter Mitwirkung der verfassungsmäßig berufenen Organe, zustande gekommen ist. In Deutschland obliegt die Ausfertigung und die ihr nachfolgende Verkündung der Gesetze dem Bundespräsidenten, bedarf aber der Gegenzeichnung durch Kanzler oder Minister. Bundesgesetze werden mit dem Datum der Ausfertigung zitiert. - In Österreich gilt Entsprechendes. In der Schweiz erfolgt die Ausfertigung in deutscher, französischer und italienischer Sprache durch das Sekretariat der Bundesversammlung.

* * *

Aus|fer|ti|gung, die; -, -en: a) das Ausfertigen: kommt es ... zur A. eines Ehe- und Erbvertrages (Benrath, Konstanze 18); b) ausgefertigtes Schriftstück o. Ä.: müssen wir erst einen Lebenslauf in vier -en (in vier Exemplaren, vierfach ausgefertigt) einreichen? (Remarque, Obelisk 119); c) (Rechtsspr.) als Ersatz der Urschrift in gesetzlich vorgeschriebener Form gefertigte Abschrift eines amtlichen Schriftstücks (z. B. Urteil, notarielle Urkunde): die A. hat die Kraft des Originals; d) durch Unterschrift vorgenommene Beurkundung eines Gesetzestextes vor dessen Verkündung: Die A. des Gesetzes obliegt meist dem Staatsoberhaupt, das aber in Demokratien nur selten ein eigenes sachliches Entscheidungsrecht hat (Fraenkel, Staat 116).

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Ausfertigung — Ausfertigung, so v.w. Aussteuer …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ausfertigung — Ausfertigung, die von einer Amtsperson oder Behörde in vorschriftsmäßiger oder üblicher Form ausgestellte Urkunde, namentlich die Reinschrift einer solchen im Gegensatze zum Konzept. Von besonderer Bedeutung ist im modernen Prozeßverfahren die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ausfertigung — Eine Ausfertigung besteht in Deutschland in einer Abschrift der Urschrift einer amtlichen Urkunde, die mit dem Ausfertigungsvermerk versehen ist (§ 49 Abs. 1 Beurkundungsgesetz). Die Ausfertigung soll in der Überschrift als solche bezeichnet sein …   Deutsch Wikipedia

  • Ausfertigung — die Ausfertigung, en (Aufbaustufe) ein einzelnes Exemplar eines Dokuments Beispiel: Dieser Kaufvertrag wurde in zweifacher Ausfertigung erstellt …   Extremes Deutsch

  • Ausfertigung — Aus·fer·ti·gung die; 1 meist Sg; das Ausfertigen eines wichtigen oder amtlichen Dokuments 2 ein Exemplar eines wichtigen oder amtlichen Dokuments: die Formulare in zweifacher Ausfertigung abgeben …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Ausfertigung (Mitgift) — Eine Ausfertigung wird üblicherweise als Teil der Aussteuer (Heiratsgut bzw. Mitgift) angesehen. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Gegenstände der Ausfertigung 3 Höhe der Ausfertigung 4 …   Deutsch Wikipedia

  • Ausfertigung (Aktenkunde) — Als Ausfertigung bezeichnet man in der Aktenkunde und Quellenedition diejenige Fassung eines Schriftstücks, die zu seinem Adressaten auf den Weg gebracht worden ist, im Unterschied zu der beim Aussteller verbliebenen Fassung. Der Begriff zielt… …   Deutsch Wikipedia

  • Ausfertigung (Rechtsverkehr) — Eine Ausfertigung besteht in Deutschland in einer Abschrift der Urschrift einer amtlichen Urkunde, die mit dem Ausfertigungsvermerk versehen ist (§ 49 Abs. 1 Beurkundungsgesetz). Die Ausfertigung soll in der Überschrift als solche bezeichnet …   Deutsch Wikipedia

  • Ausfertigung von Urkunden — Eine Ausfertigung besteht in Deutschland in einer Abschrift der Urschrift einer amtlichen Urkunde, die mit dem Ausfertigungsvermerk versehen ist (§ 49 Abs. 1 Beurkundungsgesetz). Die Ausfertigung soll in der Überschrift als solche bezeichnet sein …   Deutsch Wikipedia

  • Ausfertigung — amtliche Abschrift eines amtlichen Schriftstückes, die im Verkehr die Urschrift ersetzen soll, z.B. die A. eines ⇡ Urteils; die A. kann (anders als die ⇡ beglaubigte Abschrift) nur von der Stelle erteilt werden, welche die Urschrift verwahrt (§§… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”